Förderungen

Bei den Förderungen gilt das Prinzip „Fordern und Fördern“, was bedeutet dass diejenigen Anspruch auf Förderungen haben, die etwas besser machen, als der sowieso geforderte Mindeststandard. Um es besser zu machen braucht es in der Regel eine qualifizierte Beratung, eine bessere Planung, bessere Produkte, dafür geschulte Handwerker und ein Konzept zur Qualitätssicherung, damit die geplante Maßnahmen am Ende auch die Förderung erhält. Das kostet zwar mehr Aufwand und damit auch Geld, sollte sich aber langfristig durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten, Zuschüsse und Einspareffekte im Unterhalt wieder refinanzieren. Bei stufenweisen Förderungen werden die Konditionen besser mit Zunahme der möglichen Einsparungen (Energie, Emissionen). Für wen und welche Förderungen in Frage kommen können ist Bestandteil einer Initialberatung. Welche Förderung dann letztlich beantragt werden kann, entsteht aus dem Planungs- und Abstimmungsprozess  vor der Ausführung. Die Förderberatung sollte sehr früh erfolgen, da die Anträge in der Regel vor Auftragserteilung an Baufirmen gestellt sein müssen und die aus der Förderung resultierenden Anforderungen erheblichen Einfluss auf die Architektur, Gebäudehülle und-technik, damit auch auf die Finanzierung haben.

Förderungen die von uns als
Energieeffizienz-Sachverständige betreutet werden:

•  KFW-Bank / L-Bank: Neubau und Sanierungen, Wohn- und Nichtwohnbau, Effizienzhaus, Denkmal
Einzelmaßnahmen, Baubegleitung, Barrierefreiheit und künftig auch für Smarthome, Nachhaltigkeit
•  Stadt München: Zuschüsse für Energieeffizienz/Passivhaus, regenerative Baustoffe/Holzbau
•  Baden-Württemberg: Sanierungsfahrplan BW

Förderungen die Bauherren, bzw.
deren Handwerker stellen müssen und
wir Bauherren unterstützen können:


• EnergieBonusBayern:  Effizienz- bzw. Technikbonus,  Zuschuss

• Region Allgäu: Baubegleitungszuschuss für Regionalität OA, OAL, KE

• BAFA: Regenerative Gebäudetechnik,  Zuschuss

Grundsätzlich sind die Förderungen für klimarelevante Mehrinvestitionen in der BRD und den Bundesländern nach wie vor sehr attraktiv. Aufgrund der Vielfalt der Förderstellen und deren Vorgaben, sowie der vielen Änderungen in den letzten Jahren, lohnt es sich immer eine erste Beratung bei uns zu buchen. Wir haben aktuelle Übersicht über die Möglichkeiten und können relativ schnell eingrenzen womit Sie, unter welchen Bedingungen, rechnen können. Nach der Erstellung des Gebäude- und Energiekonzeptes und der Sicherstellung Ihrer Finanzierung, können wir die entsprechenden Anträge stellen, bzw. Sie nach Bedarf unterstützen. Wer die KfW- oder L-Bank nutzt, kann sich zusätzlich die Baubegleitung mit 50% von max. 8.000.- Euro fördern lassen. Die Baubegleitung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Förderung für den Bauherren, da in aller Regel nur gefördert wird, wenn am Ende ein neutraler Sachverständiger bestätigen kann, dass die dem Antrag gemäße Ausführung erfolgt ist ! 
 

Referenzen: Wir verfügen über eine Vielzahl von Referenzen in der Betreuung von Förderungen im Auftrag von Architekten, Hausbesitzern, Wohnungseigentümer Gesellschaften, Wohn- und Gewerbebauunternehmen, Bauträgern und Kommunen. Bitte fordern Sie bei Bedarf Infos dazu an !
 

Grundsätzliches zu Förderungen: Es bestehen viele Vorbehalte zu den staatlichen Förderungen, die nach unserer täglichen Praxis meistens auf fehlender oder falscher Information beruhen. Es ist sicher nicht einfach den Förder-„Dschungel“ zu durchschauen, dazu gibt es Fachleute wie uns, genauso wie es zur Steuer auch einen Fachmann bedarf, um maximal sparen zu können ! Nach unserer Erfahrung und ständig aktualisierten Kenntnis der Materie haben Investoren immer deutliche Vorteile mit den Förderungen, wenn sie als grundsätzliches Ziel ein nachhaltiges Gebäude mit hoher Energieeffizienz anstreben und nicht erwarten dass die Fördergelder die Mehrinvestitionen alleine abdecken ! Der Mehrwert aus Förderung, geringeren Unterhaltskosten auf Dauer und die bessere Lebensqualität, durch ein zukunftsorientiertes Gebäude, machen sich dann vom ersten Tag an bezahlt ! Wenn Klimaschutz in den Entscheidungen einen Wert bekommt, rechnen sich geförderte Maßnahmen mehrfach.